Services
Klienten-Info - Archiv
Kurz-Info: Klarstellung zur Entgeltfortzahlung bei Dienstnehmerunfällen
Der Stichtag 30. September 2002 für die Entgeltfortzahlung bei Unfällen von Dienstnehmern bezieht sich auf das Datum des Unfalles und nicht des Dienstnehmereintrittes (Klienten-Info März 2003).
Bild: © Markus Bormann - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
© Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH | Klienten-Info